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Stimmen zum Bundesteilhabegesetz

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Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag das lang diskutierte und umstrittene Bundesteilhabegesetz beschlossen. Darin sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu geregelt, Teilhabe und Selbstbestimmung gestärkt werden. Am 16. Dezember muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Wir haben Kerstin Tack und Nancy Poser um ihre Einschätzung zum neuen Gesetz gebeten.

Porträt von Nancy Poser.

Nancy PoserRichterin und Mitglied im Forum behinderter Juristinnen und Juristen

Der Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Die Koalition verfällt in Eigenlob, so dass man meinen könnte, sie habe sämtliche Probleme im Leben behinderter Menschen gelöst. Dabei hat sie eigentlich nur eines getan: Sie hat einen katastrophalen Gesetzentwurf aufgrund massiver Proteste der Betroffenen in der letzten Minute zu einem mittelschlechten Entwurf aufgewertet. Statt der Schulnote 6 kann man nun mit viel gutem Willen eine 4 vergeben.

Die Regierung hat es nicht geschafft, Menschen mit Behinderung endlich zu garantieren, dass sie nicht mehr zwangsweise in ein Heim geschoben werden können. Diese Entscheidung bleibt weiterhin dem jeweiligen Sozialamtsmitarbeiter vor Ort überlassen, der wie bisher über die Zumutbarkeit entscheiden muss. Und wie bisher wird es Fälle geben, in denen die Zumutbarkeit einer Heimunterbringung gegen den Willen des Betroffenen bejaht werden wird.

Und mehr noch, erstmals wird die gesetzliche Möglichkeit eingeführt, die individuelle Lebensgestaltung behinderter Menschen einzuschränken, indem verlangt wird, dass sie auch in den Bereichen Haushaltsführung oder Kultur ihre Assistenz teilen müssen.

Ein bisschen fühle ich mich wie ein amerikanischer Ureinwohner, der sich über die bunten Glasperlen der portugiesischen Seefahrer freuen soll. Doch wir Menschen mit Behinderung lassen uns nicht für dumm verkaufen. Wir sind nicht bereit, für einige Goldhappen unsere Menschenrechte herzugeben.

Kerstin Tack

Kerstin TackBehindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Das am 1. Dezember durch den Deutschen Bundestag verabschiedete Bundesteilhabegesetz wird die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben deutlich verbessern. Zu diesen Verbesserungen zählen insbesondere die spürbare Ausweitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen, die Schaffung einer unabhängigen Beratung, eine bessere Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, die flächendeckende Einführung des Budgets für Arbeit, die Schaffung flexiblerer Übergänge zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt, die Einführung von Mitbestimmungsrechten und die Implementierung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten sowie verbesserte Regelungen bei den Schwerbehindertenvertretungen.

Die jetzige Zugangsregelung zur Eingliederungshilfe bleibt bis zum Jahr 2023 in Kraft und wird erst nach einer wissenschaftlichen Erprobung neu definiert. Eingliederungshilfe und Pflege werden weiterhin gleichrangig sein. Außerdem heben wir den Vermögensfreibetrag auch für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro an. Wünsche zur Wohnform und damit verbundene Assistenzleistungen werden stärker berücksichtigt. Ambulantes Wohnen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit der Weiterentwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes und der Rolle der Werkstätten sowie der vollständigen Freistellung von der Einkommens- und Vermögensanrechnung werden wir uns auch in Zukunft noch ganz intensiv auseinandersetzen.“

Link-Tipps

Die Debatte zum Bundesteilhabegesetz auf Youtube

Im Magazin: Was sagen Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung zum Bundesteilhabegesetz?

Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz

 

 

 


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