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Arbeitswelt von morgen

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Drei Arbeiter befüllen Kissen an einem Tisch

Zukunftskongress „Inklusion 2025“ – Thema: „Arbeitsleben und Unternehmensentwicklung“

Wie wird sich unsere Arbeitswelt in Zukunft verändern? Und was bedeutet das für die Inklusion?

Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben es wieder gezeigt: Menschen mit Behinderung werden am Arbeitsmarkt momentan benachteiligt. Obwohl gerade schwerbehinderte Menschen in der Regel besser qualifiziert sind als nichtbehinderte, finden sie seltener einen Job am ersten Arbeitsmarkt und sind länger arbeitslos. Während die Arbeitslosigkeit in den letzten zehn Jahren insgesamt deutlich abgenommen hat, ist sie bei Menschen mit Schwerbehinderung angestiegen. Seit Jahren wird die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote für schwerbehinderten Menschen von fünf Prozent verfehlt.

Digitalisierung und Flexibilisierung

Und zukünftig? Wird der Fachkräftemangel weiter zunehmen und sich dadurch die Situation von gut qualifizierten Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt verbessern? Wie können die Fähigkeiten und Potenziale, die Menschen mit Behinderung mitbringen, genutzt werden? Welchen Einfluss hat die zunehmende Digitalisierung auf unsere täglichen Arbeitsprozesse? Gibt es immer mehr Menschen, die in schnell wechselnden Jobs ihr Geld verdienen, oder hat der lebenslang ausgeübte Beruf eine Zukunft? Arbeiten wir vielleicht in Zukunft weniger und können uns in der gewonnen Zeit ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren?

Dies sind einige der Fragen und Aspekte, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zukunftskongresses „Inklusion 2025“ im Themenschwerpunkt „Arbeitsleben und Unternehmensentwicklung“ beschäftigen werden. Auch Mathilde Niehaus, Professorin für Arbeit und Berufliche Rehabilitation an der Universität Köln, wird am 2. und 3. Dezember in Berlin mit dabei sein. Im Interview spricht sie über die Veränderungen in der Arbeitswelt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und über ihre Erwartungen an den bevorstehenden Kongress.

 

Welche Chancen zur Teilhabe haben Menschen mit Behinderung derzeit auf dem ersten Arbeitsmarkt?

Mathilde Niehaus: Ich möchte unterscheiden zwischen denjenigen, die bereits einen Arbeitsplatz haben und denjenigen, die Arbeit suchen. Die bereits Beschäftigten haben gute Chancen, auch beschäftigt zu bleiben. Bei denjenigen, die draußen sind, sprich von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist es unter dem Merkmal, behindert oder schwerbehindert zu sein, besonders schwierig, wieder in das Arbeitsleben integriert zu werden. Und zwar deshalb, weil an dieser Schwelle zum Eintreten in ein Unternehmen die vielfältigen Barrieren in den Köpfen ihre Wirkung zeigen. Zum Beispiel die Unterstellung, dass Menschen mit Behinderung häufiger krank sind oder nicht so flexibel einsetzbar.

Wie wird sich in Zukunft die Arbeitswelt verändern und welche Auswirkungen hat das auf Inklusion am Arbeitsplatz?

Ganz klar: Die Arbeitswelt unterliegt ständigem Wandel. Vieles wird immer schneller und flexibler, immer mehr Menschen sind von Umstrukturierung betroffen. Das gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderung. Und insofern möchte ich auch vor dem Trugschluss warnen, dass ein zunehmender Fachkräftemangel automatisch zu mehr Einstellungen von Menschen mit Behinderung führt.

Die Nichterwerbstätigenquote behinderter Menschen ist viel höher als die Quote bei nicht behinderten Menschen. Was kann getan werden, damit sich das ändert?

Es ist für Menschen mit Behinderung nach wie vor sehr wichtig, eine gute Berufsausbildung und Qualifizierung zu haben. Andererseits ist es notwendig, dass diejenigen, die in den Personalabteilungen der Unternehmen tätig sind, ihre Wege der Personalrekrutierung überdenken: Wie können unterschiedliche Potenziale erkannt werden? Wie können wir unsere Auswahlprozesse für möglichst viele Bewerber so gestalten, dass die unterschiedlichen Ressourcen auch sichtbar werden (Stichwort „Diversity“)?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert auch im Bereich Erwerbsarbeit Selbstbestimmung, volle Teilhabe sowie Barrierefreiheit. Ist das bis zum Jahr 2025 eine realisierbare Vorstellung oder eher Utopie?

Die Forderung der UN-BRK ist eine normative Setzung. Wenn diese im Einklang mit der ökonomischen Situation steht, kann sie zur Realität werden. Aber die Forderungen sind auf „good will“ (Anm.: auf guten Willen) angewiesen, solange die Nichtbefolgung nicht mit Sanktionen verbunden ist. Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, dass es diese Sanktionen in Zukunft geben wird. Zwar gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Eingliederungsmanagement und auch die Pflichtquote zur Einstellung von Schwerbehinderten für die Unternehmen. Aber Unternehmen, die das nicht erfüllen, haben nicht wirklich mit empfindlichen Sanktionen zu rechnen.

Was erwarten Sie sich vom Zukunftskongress in Berlin?

Ich würde mir wünschen, dass das Treffen viele sehr unterschiedliche Personen zusammenbringt. Also Menschen aus Verwaltung, Wissenschaft und Unternehmen, solche, die selbst eine Behinderung haben, Menschen, die in sozialen Einrichtungen arbeiten, und solche, die einfach so am Thema interessiert sind. Also eine maximal heterogene Zusammensetzung, sodass ganz unterschiedliche Aspekte zum Tragen kommen. Damit kann dann eine Vernetzung einsetzen, die den eigenen Horizont erweitert.

 

Linktipps:

Alle Infos zum Zukunftskongress „Inklusion 2025“

Zukunftskongress „Inklusion2025“: Thema „Arbeitsleben und Unternehmensentwicklung“

Datenblatt Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch (PDF, 216 KB)

Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch (PDF, 13,1 MB)

Wie stellen Sie sich Ihre Welt in zehn Jahren vor? Machen Sie mit bei der Blogparade zum Zukunftskongress!

Mathilde Niehaus

(Ulrich Steilen)


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