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Aktion Mensch-Losgutschein bald im Supermarkt erhältlich?

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Justitia Rückenansicht

Entscheidung des Mainzer Gerichts hat Auswirkungen auf Förderprojekte

Heute verhandelte das Verwaltungsgericht Mainz darüber, ob die Aktion Mensch Losgutscheine an der Supermarktkasse verkaufen darf. Von einem positiven Urteil hängt viel ab. Denn die Aktion Mensch braucht dringend neue und attraktive Ideen, um beim Loskäufer präsent zu sein. Noch fördert die größte deutsche Soziallotterie bis zu 8.000 Projekte im Jahr mit rund 150 Millionen Euro. Doch das könnte sich schon bald ändern.

Viele Jahrzehnte war es für mehr als vier Millionen Loskunden völlig selbstverständlich: Vordrucke der Aktion Mensch-Lotterie gibt es bei der Post, bei Banken und Sparkassen. Und neben der Überweisung der Stromrechnung wurde auch noch ein Los der Aktion Mensch gekauft. Doch das war einmal. Das Online-Banking macht heute den Gang zur Bankfiliale zur Ausnahme. Und das gesamte Kaufverhalten hat sich insgesamt stark ins Netz verlagert. Mit drastischen Folgen für die Aktion Mensch-Lotterie: Noch 2001 verkaufte sie 1,6 Millionen Lose über klassische Vertriebswege wie Post, Banken und Sparkassen. Zehn Jahre später waren es gerade mal noch 297.000. Ein Rückgang um 81 Prozent.

Aus Sicht der Aktion Mensch war es daher nur konsequent, auf neue Partner zuzugehen. Schnell waren zwei Handelsketten gefunden. Doch das für Glücksspielfragen zuständige Gremium in Deutschland machte den potentiellen 4.800 neuen Verkaufsstellen im Land einen Strich durch die Rechnung. "Keine Genehmigung", so das Glücksspielkollegium, in dem Vertreter von 16 deutschen Innenministerien über die Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages befinden. Die Ordnungshüter sahen in der geplanten Partnerschaft eine "gewerbliche Spielvermittlung", die nicht so einfach zu genehmigen sei.

Diese Auslegung ist unverständlich. Erstens hatte es im Vorfeld dieser Ablehnung ein positives Votum von den Experten aus dem "Fachbeirat Glücksspielsucht" gegeben. Dieser Beirat hatte im Vertrieb über die Supermarktkasse keine Suchtgefahr gesehen und den Ordnungshütern eine Genehmigung empfohlen. Zweitens müssten bei den geplanten Losgutscheinen gar keine Daten wie Name, Anschrift und Alter an der Supermarktkasse aufgenommen werden. Der Gutschein wird erst später am Computer oder Telefon aktiviert. Von einer "Spielvermittlung" durch den Handel kann hier gar keine Rede sein. Und drittens: Die restriktive Auslegung durch das Glücksspielkollegium untergräbt den politischen Willen der Ministerpräsidenten, die die gering Spielsucht gefährdenden Soziallotterien besser gestellt sehen wollten als das übrige Glücksspiel.

Die Aktion Mensch hat daher jetzt gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, da dieses Bundesland innerhalb der föderalen Zuständigkeiten für die Soziallotterien zuständig ist. Das Gericht wird sich nach dem heutigen Verhandlungsauftakt beraten, das Urteil soll in den kommenden drei Wochen schriftlich zugestellt werden. Sollte sich die Aufsicht mit ihrer restriktiven Auslegung durchsetzen, wird es schon bald Umsatzeinbrüche bei der Aktion Mensch geben. Und weniger Fördermittel.

(Autor: Sascha Decker)


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