Allgemeiner Arbeitsmarkt statt Werkstatt, das ist das Ziel des Budgets für Arbeit.
Entweder hat man zu viel oder zu wenig davon - Arbeit, Arbeit, Arbeit. Fest steht aber: Eine regelmäßige Beschäftigung zu haben, der man jeden Tag nachgehen kann, ist für jeden wichtig. Nicht nur, um die Rechnungen bezahlen zu können, sondern auch, um mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen und dem Alltag Struktur und Sinn zu geben.
Das Budget für Arbeit ist eine Form der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) und wird auch im gerade frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag von Union und SPD explizit erwähnt, um Menschen mit Behinderungen mehr Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Besonders bei der geplanten Formulierung eines Bundesteilhabegesetzes soll es eine wichtige Rolle spielen. Für Menschen mit Behinderungen ist es oftmals schwieriger, Arbeit zu finden. Vom allgemeinen Aufschwung am Arbeitsmarkt der letzten zwei Jahre haben gehandicapte Menschen leider so gut wie gar nicht profitiert. Auch sind Menschen mit Behinderung, wenn sie einmal in die Arbeitslosigkeit geraten, in dieser Falle länger gefangen als Menschen ohne Einschränkungen.
Hauptprobleme: Unkenntnis und Angst
Oft scheitert eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt an der Unkenntnis vieler Arbeitgeber. Diese sind meistens verunsichert: Welche Behinderung hat welche Auswirkung im Arbeitsalltag? Wie sieht für den konkreten Bewerber ein optimaler Arbeitsplatz aus? Welche Tätigkeiten kann sie oder er trotz Einschränkung übernehmen? Welche Unterstützungen kann man wie und wo beantragen? Eine zentrale Beratungsstelle für Arbeitgeber, die sich für eine Einstellung eines behinderten Menschen interessieren, gibt es nicht. Verständlich, dass so das Potenzial und die Arbeitskraft von Menschen mit Behinderungen für die allermeisten Arbeitgeber unsichtbar bleiben.
Die Trennlinien sind wie so oft im Fall von behinderten Menschen weich, unausgesprochen und deshalb umso schwieriger zu überwinden: Es sind Unkenntnis und Angst. Offensichtlich wird dies, wenn man bedenkt, dass bei vielen Arbeitgebern das Gespenst der Unkündbarkeit eines behinderten Menschen heute immer noch im Kopf herum spukt - ein Irrglaube ohne einen Funken Wahrheit.
Professionelle Begegnung
Zukunftsentscheidend für die Beschäftigung von gehandicapten Menschen in festen, sozialversicherungspflichtigen Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind deswegen Strukturen, die ein gegenseitiges Kennenlernen von Arbeitgebern und behinderten Arbeitnehmern möglich machen. Probearbeiten und Praktika sind ein Anfang der längst überfälligen professionellen Begegnung. Besonders nachhaltigen Erfolg verspricht aber das Budget für Arbeit, das vor allem in Rheinland-Pfalz Menschen mit Behinderung die Tür aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt geöffnet hat.
Das Budget für Arbeit soll durch das Bundesteilhabegesetz in ganz Deutschland mehr und mehr zum Einsatz kommen. Es soll behinderten Menschen, vorrangig aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), den Start in eine sozialversicherte Tätigkeit zu einem tariflichen oder ortsüblichen Entgelt ermöglichen. Dieser Start ist oftmals nicht ganz einfach, und behinderte Menschen brauchen meistens Unterstützung hierbei. Das Budget für Arbeit ist eine solche Unterstützung. Es ist eine Geldleistung, die Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, beantragen können.
Sicherheit für beide Seiten
Statt ihre Beschäftigung in der Werkstatt zu finanzieren, fördert das Budget Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Geld wird nicht mehr an die Werkstatt, sondern direkt an den Arbeitgeber gezahlt. Es dient als eine Art Ausgleich für eine eventuelle Minderleistung des behinderten Menschen und gibt beiden Seiten Sicherheit für eine berufliche Begegnung. Die gehandicapten Budgetnehmer nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, werden tariflich entlohnt und sind sozial versichert. Sie haben den gleichen Arbeitnehmerstatus wie ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen. Über die Geldleistung an den Arbeitgeber hinaus besteht am neuen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt auch die Möglichkeit einer Betreuung, die durch einen pauschalen Betrag vergütet wird und über die ersten möglichen Hürden im neuen Job hilft.
Keine zeitliche Befristung
Eine zeitliche Befristung für das Budget für Arbeit existiert nicht. Sollte es nach einiger Zeit oder auch nach Jahren mit einer weiteren Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - der Grund spielt dabei keine Rolle - nicht mehr klappen, kann der Budgetnehmer ohne Verlust von Leistungen oder Rentenansprüchen in die Werkstatt zurückkehren. Bereits 260 Budgetnehmerinnen und -nehmer gibt es in Rheinland-Pfalz, die einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben. Sie arbeiten in Kitas, im öffentlichen Dienst, in Hotels, dem Lebensmittelhandel, in Restaurants und sogar in einer Zoohandlung und auf einem Golfplatz.
Neues Lebensgefühl
Für die neuen Arbeitnehmer mit Behinderung bedeutet es ein neues Lebensgefühl und einen gesteigerten Selbstwert, das eigene Geld selbständig zu verdienen und mitten in der Gesellschaft tätig zu sein. Die Arbeitgeber sind begeistert von der hohen Motivation und dem unstillbaren Lerndrang ihrer neuen Mitarbeiter. Der Anteil an privaten Arbeitgebern beträgt knapp 40 %, und er nimmt vor Ort in Rheinland-Pfalz zu. In Zeiten des Fachkräftemangels und von unbesetzten Lehrstellen bleibt zu hoffen, dass das Budget für Arbeit bundesweit bekannter wird und immer mehr zum Einsatz kommt. Nicht nur aus volkswirtschaftlicher Sicht, sondern vor allem, weil die Pioniere des Budgets für Arbeit professionelle Brücken für Menschen mit Behinderungen auf den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft bauen. Viele der Arbeitgeber, die einen Menschen mit Handicap eingestellt haben, würden dies wieder tun oder haben dies schon getan.
Linktipps:
Das Handlungsfeld "Am Arbeitsplatz" der Aktion Mensch
Mehr Infos zum Thema Berufstätigkeit von Menschen mit Behinderung beim Familienratgeber
Gesetz als Problemlöser. Ein Blogbeitrag von Michael Wahl über Eingliederungshilfe, Bundesleistungsgesetz und die Forderungen der Verbände der Menschen mit Behinderungen
Arbeitsplatz Werkstatt. Ein Blogbeitrag von Eva Keller über eine Tagung von Werkstatträten aus Rheinland-Pfalz
Qualifizierung bedeutet Anerkennung. Ein Interview im Blog von Eva Keller mit Vera Neugebauer, Vorsitzender der BAG WfbM, über berufliche Qualifizierung in Werkstätten
(Autor: Michael Wahl)